Sicherheitshinweise für nikotinhaltige Produkte
Nikotinhaltige Produkte unterliegen der EU-Verordnung 1272/2008 (CLP) sowie der Tabakerzeugnisverordnung. Diese Seite fasst alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise zusammen, die für die bei uns angebotenen E-Liquids, Pod-Kits, Einweg- und Mehrweg-E-Zigaretten sowie Nikotin-Shots gelten.
Pictogramme & Signalwörter
Gefahrenhinweise (H-Sätze)
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H302Gesundheitsschädlich bei Verschlucken -
H319Verursacht schwere Augenreizung -
H335Kann die Atemwege reizen -
H301Giftig bei Verschlucken (ab 25 mg/ml) -
H311Giftig bei Hautkontakt (ab 25 mg/ml)
Sicherheitshinweise (P-Sätze)
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P102Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen -
P280Schutzhandschuhe und Augenschutz tragen -
P301+P312Bei Verschlucken: Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen -
P305+P351+P338Bei Kontakt mit den Augen: einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen; vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen -
P501Entsorgung gemäß örtlichen Vorschriften
Pflichthinweis nach TPD2:
Dieses Produkt enthält Nikotin, einen Stoff, der sehr stark abhängig macht.
Zielgruppen-Beschränkung
Nikotinhaltige Produkte werden ausschließlich an erwachsene Personen (ab 18 Jahren) verkauft. Sie sind nicht geeignet für:
- Jugendliche unter 18 Jahren
- Schwangere und stillende Frauen
- Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Nichtraucher und ehemalige Raucher
- Personen mit bekannter Nikotin-Überempfindlichkeit
Erste Hilfe im Notfall
Bei Verdacht auf Nikotinvergiftung (Symptome: Übelkeit, Erbrechen, Schweißausbruch, erhöhter Puls, Zittern) sofort medizinischen Rat einholen.
Giftnotruf
- Deutschland (bundesweit): 030 / 192 40
- Österreich: 01 / 406 43 43
- Schweiz: 145 (Tox Info Suisse)
- In lebensbedrohlichen Situationen: Notruf 112
Verschlucken: Mund ausspülen, kein Erbrechen auslösen, sofort Giftnotruf anrufen und Produktname/Nikotingehalt nennen.
Augenkontakt: Vorsichtig mit viel Wasser mindestens 15 Minuten spülen. Kontaktlinsen entfernen.
Hautkontakt: Kontaminierte Kleidung ablegen, Haut mit Wasser und Seife reinigen.
Entsorgung
Liquid-Reste, leere Flaschen und ausgediente Pods gehören nicht in den Hausmüll oder ins Abwasser. Nikotinhaltige Rückstände sind gefährlicher Abfall und müssen bei einer kommunalen Schadstoff-Sammelstelle abgegeben werden. Verbrauchte Einweg-E-Zigaretten enthalten zusätzlich Lithium-Akkus und sind entsprechend dem Batteriegesetz getrennt zu entsorgen (siehe Batteriegesetzhinweise).
Lagerung
Nikotinhaltige Produkte kühl, trocken, kindersicher und vor Sonnenlicht geschützt aufbewahren. Nicht in der Nähe von Nahrungsmitteln lagern.
Rechtliche Hinweise gemäß EU-Verordnung Nr. 1272/2008 (CLP) sowie Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) und Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV). Bei weiteren Fragen zu einem konkreten Produkt kontaktiere unseren Kundenservice.